Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herzlich willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Diamant Kernbohrung Fischer. Wir freuen uns, Ihnen unsere Geschäftsbedingungen transparent darzulegen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Zahlungsbedingungen

Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen.

(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Diamant Kernbohrung Fischer

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen der Diamant Kernbohrung Fischer und seinen Auftraggebern (im Folgenden "Kunde" genannt). Dies umfasst insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Kernbohren, Betonsägen und verwandte Arbeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Diamant Kernbohrung Fischer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Leistungsbeschreibung
Diamant Kernbohrung Fischer führt Kernbohrungen, Betonsägen, Betonbohrungen und verwandte Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen durch. Die genaue Beschreibung der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von Diamant Kernbohrung Fischer sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Diamant Kernbohrung Fischer die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder mit der Durchführung der Arbeiten beginnt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise nach gültiger Preisliste verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Diamant Kernbohrung Fischer behält sich das Recht vor, bei Projekten, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen, Zwischenrechnungen zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Diamant Kernbohrung Fischer alle notwendigen Informationen und Pläne zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich und gesichert ist. Insbesondere obliegt es dem Kunden, vorab statische Hindernisse und bauliche Besonderheiten, wie z.B. Leitungen, Armierungen oder tragende Elemente, zu klären und Diamant Kernbohrung Fischer darüber zu informieren. Der Kunde muss geeignete Strom- und Wasseranschlüsse bereitstellen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für das Umfeld der Arbeitsstelle treffen.

6. Termine und Verzögerungen
Die angegebenen Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Diamant Kernbohrung Fischer entstehen, wie z.B. schlechte Wetterbedingungen, behördliche Auflagen oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Unterlagen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

7. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel an den erbrachten Leistungen haftet Diamant Kernbohrung Fischer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung entfällt. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für bestimmte Arbeiten, insbesondere solche, die unter erschwerten Bedingungen (z.B. unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten, verdeckte Leitungen oder Armierungen) ausgeführt werden, wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenso übernimmt Diamant Kernbohrung Fischer keine Haftung für Wasser Schäden, und solchen die durch nicht angegebene statische Hindernisse oder bauliche Besonderheiten entstehen; hier liegt die Verantwortung beim Kunden.

8. Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutz
Diamant Kernbohrung Fischer verpflichtet sich, die Arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durchzuführen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Umgebung der Arbeitsstelle entsprechend abzusichern und das Personal von Diamant Kernbohrung Fischer auf potenzielle Gefahren aufmerksam zu machen.

9. Rücktrittsrecht
Diamant Kernbohrung Fischer
behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Umstände oder Hindernisse auftreten, die die Durchführung der Arbeiten unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall werden dem Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung gestellt.

10. Datenschutz
Diamant Kernbohrung Fischer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Diamant Kernbohrung Fischer.

Erleuterungen: 

Diamant Kernbohrung Fischer ist an ihre Angebote bis 12 tage nach Postausgang gebunden. Angebotene Termine können aber nur bei sofortiger Annahme des Angebots gewährleistet werden. Nur schriftliche Angebote sind verbindlich. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Umstände nicht den angegebenen Verhältnissen entsprechen, denen unser Angebot zugrunde liegt, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten. Im letzteren Fall ist Diamant Kernbohrung Fischer von jeder Schadenersatzverpflichtung enthoben. Geschuldet sind in jedem Fall, ausschließlich die im Angebot enthaltenen und durch Auftrag bestätigten Bohr- Sägearbeiten. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die geschuldete Arbeitsleistung für einen Dritten eine geeignete Grundlage für dessen Arbeitserfolg ist.

Alle Angebote und Preise basieren darauf, das Diamant Kernbohrung Fischer Fahrzeuge freie Zufahrt unmittelbar zur Arbeitsstelle haben. Die Arbeitsstelle selbst ist vom Auftraggeber frei zugänglich zu machen. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die Baustelle zur Sicherung der Geräte und Einrichtungen von Diamant Kernbohrung Fischer unter Verschluss gehalten wird. 

Änderungen des Auftragsumfangs Massenminderungen, die über 20% hinausgehen, berechtigen Diamant Kernbohrung Fischer zu einer Anpassung der Einheitspreise. Bei Pauschalvereinbarungen berechtigen Massenmehrungen um mehr als 10% zu einer Nachforderung entsprechend den zugrunde gelegten Einheitspreisen. Nachtragsarbeiten werden vorbehaltlich besonderer Vereinbarung von Diamant Kernbohrung Fischer gemäß der gültigen Preisliste abgerechnet. 

Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des vorgelegten Leistungsberichtes. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die erbrachte Leistung sofort nach Beendigung der Arbeiten abgenommen wird. Der unterschriebene Bohr -und Schneidebericht gilt grundsätzlich als Abnahmeprotokoll. Andernfalls gilt die Abnahme der Leistungen als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Tagen wesentliche Mängel geltend macht. 

Diamant Kernbohrung Fischer haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden durch Wasser (Spül- und Kühlwasser) ist generell ausgeschlossen dies auch dann, wenn das Absaugen oder die Beseitigung des Wassers mit angeboten wird. Schadenersatz beschränkt sich auf die Erstattung des Wertes des beschädigten Gegenstandes. Eine weitergehende Haftung insbesondere der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen! Der Auftraggeber trägt jede Haftung für alle Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte, sowie fehlendem oder mangelhaftem Einmessen ergeben. (z.B. in Decken und Wänden vorhandene Leitungen). Dies gilt auch für den Fall, dass die Bohrpunkte und Sägeschnitte von Diamant Kernbohrung Fischer eingemessen werden. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die Garantie für die Richtigkeit der von ihm für das Einmessen gegebenen Information. Höhere Gewalt, evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstungen sowie sonstige, außergewöhnliche betriebliche Vorkommnisse berechtigen Diamant Kernbohrung Fischer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Dies gilt auch für zugesagte Termine.

Bei Terminüberschreitungen, gleich aus welchem Grund, sind Schadenersatzansprüche beiderseits ausgeschlossen.

Die aufgrund der Leistungsberichte erstellten Rechnungen werden innerhalb von 14 tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Auf die Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über D 5000,00, € oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum (> 7 Tage) erstrecken, ist Diamant Kernbohrung Fischer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang incl. Mehrwertsteuer zu leisten Diamant Kernbohrung Fischer ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von solchen Teil- bzw. Abschlagszahlungen abhängig zu machen. Werden diese nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Leistungspflicht von Diamant Kernbohrung Fischer unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Über geleistete Arbeiten wird eine Schlussrechnung erstellt. Ein Rückhalt ist in keinem Fall zulässig. Diamant Kernbohrung Fischer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr zu berechnen.

Als Gerichtsstand ist – so weit nach § 38 ZPO zulässig – das für Diamant Kernbohrung Fischer zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch bei Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle In– und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Vertragspartner bzw. Auftragnehmer (im voraus als Diamant Kernbohrung Fischer bezeichnet) ist Diamant Kernbohrung Fischer, vertreten durch den Geschäftsführer/Inhaber Marvin Fischer Wietholz 29 58708 Menden 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung für Diamant Kernbohrung Fischer

1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Diamant Kernbohrung Fischer
Wietholz 29
015118405943
Info@diamantkernbohrungfischer.de

Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben oder Ihre Rechte wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über die oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck der Verwendung
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, wenn dies zur Durchführung unserer Dienstleistungen im Bereich Kernbohr- und Betonsägearbeiten erforderlich ist oder um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

a) Beim Besuch unserer Website
Beim Aufrufen unserer Website werden automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in Logfiles gespeichert. Dies umfasst die IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Name und URL der abgerufenen Datei, sowie Informationen über den Browser und das Betriebssystem des Nutzers.
Diese Daten werden zur Sicherstellung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus und zur Auswertung der Systemsicherheit und stabilität verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

b) Bei der Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder über ein Kontaktformular kontaktieren, speichern wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstige von Ihnen übermittelte Informationen), um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

c) Im Rahmen der Vertragsabwicklung
Für die Erfüllung unserer Dienstleistungen erheben und speichern wir Ihre Daten, wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Informationen zum Leistungsumfang. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und zur Rechnungsstellung benötigt. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Weitergabe von Daten an Dritte
Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, z.B. an Subunternehmer oder Lieferanten. Eine Übermittlung an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

4. Speicherung und Löschung von Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Nach Erfüllung des Vertrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen).

5. Rechte der betroffenen Person
Sie haben das Recht:

gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,

gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,

gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen,

gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,

gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen,

gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sofern die Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse beruht,

gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.


6. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

7. Datensicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung kontinuierlich verbessert.

8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 01.11.2024 Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern oder an geänderte behördliche Anforderungen anzupassen.

Sicherheitshinweis

Wir sind nicht befugt Statische Abschätzungen zu tätigen. Und übernehmen daher auch keine Verantwortung bei Folgeschäden. Wir sind dennoch verpflichtet und in der Lage Risiken zu sehen, und auf Gefahren aufmerksam zu machen. Wir behalten uns das Recht vor Vertragsrücktritt siehe(AGB.7.) Bei Unklarheiten, und vor Auftragserteilung wenden sie sich bitte an einen Fachmann/Frau Statiker/in. 

Kein Einmessen und Anzeichnen unser Seitz. Dies ist als Eigenleistung vom Kunden / Auftraggeber ausdrücklich erwünscht und selbst zu erbringen. Sollte es dennoch dazu kommen übernehmen wir keine Verantwortung.

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.